Merkblatt für die Handhabung der Jokertage der Schule Innerthal
| 1. | Die vier zur Verfügung stehenden Jokerhalbtage können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock eingesetzt werden. |
| 2. | Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens drei Tage im Voraus schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben. Der Einsatz der Jokertage muss nicht begründet werden. |
| 3. | Jokertage können auch dort eingesetzt werden, wo die Voraussetzung für eine ordentliche Abwesenheit nicht erfüllt ist, also z.B. für Ferienverlängerungen (vorzeitige Abreise, verspätete Rückkehr). |
| 4. | Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, resp. der Schülerin / des Schülers, den durch Jokertage versäumten Schulstoff aufzuarbeiten. |
| 5. | Jokertage können nicht von einem Schuljahr auf das nächste übertragen werden. |
| 6. | Jokertage dürfen an definierten Schulhausanlässen (zum Beispiel Schulreise, Schullager, Abschlussfest, etc.) nur nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer/Lehrerin bezogen werden. Wir erachten solche Anlässe für die Förderung der Sozialkompetenz des einzelnen Kindes sowie für unsere Schulhauskultur als ausgesprochen wichtig. |
Schulrat Innerthal, Juli 2008

