Merkblatt für die Handhabung der Jokertage der Schule Innerthal

1. Die vier zur Verfügung stehenden Jokerhalbtage können als einzelne Halbtage, als ganze Tage oder als Zweitageblock eingesetzt werden.
2. Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer spätestens drei Tage im Voraus schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bekannt zu geben.
Der Einsatz der Jokertage muss nicht begründet werden.
3. Jokertage können auch dort eingesetzt werden, wo die Voraussetzung für eine ordentliche Abwesenheit nicht erfüllt ist, also z.B. für Ferienverlängerungen (vorzeitige Abreise, verspätete Rückkehr).
4. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, resp. der Schülerin / des Schülers, den durch Jokertage versäumten Schulstoff aufzuarbeiten.
5. Jokertage können nicht von einem Schuljahr auf das nächste übertragen werden.
6. Jokertage dürfen an definierten Schulhausanlässen (zum Beispiel Schulreise, Schullager, Abschlussfest, etc.) nur nach vorheriger Absprache mit dem Lehrer/Lehrerin bezogen werden. Wir erachten solche Anlässe für die Förderung der Sozialkompetenz des einzelnen Kindes sowie für unsere Schulhauskultur als ausgesprochen wichtig.

 

Schulrat Innerthal, Juli 2008